Notiz: Die Universität Rostock war die erste Universität, die das Führerprinzip in die Studentensatzung aufnahm. Schon während der Weimarer Republik hatte sich die 1928 ins Leben gerufene Hochschulgruppe des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) als erfolgreichste Studentengruppe an der Universität etabilert und erlangte bei den Wahlen zum Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) 1931 52,1 % und 1932 sogar 56,1 % der Stimmen (bei den letzten freien Wahlen fiel der Anteil allerdings wieder auf 32,9 % zurück). Bereits zuvor hatte der Vorstand der Rostocker Studentenschaft auf der AStA-Sitzung vom 26. November 1930 einstimmig die "Einführung des numerus clausus für Angehörige der jüdischen Rasse" beschlossen.
Quelle:
Deinert, Juliane: "Die Rostocker Studentenschaft im 'Dritten Reich'", in:
Zeitgeschichte regional 10(2006)1, S. 5-14.
Deinert, Juliane: Die Studierenden der Universität Rostock im Dritten Reich (
Rostocker Studien zur Universitätsgeschichte Band 11), Rostock 2010.
Text: SJS (Stiftung Topographie des Terrors), Stand: 15.01.2025.