Notiz: Die Reichsbank war die Zentralnotenbank des Deutschen Reiches mit Sitz in Berlin.
Mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 oblag diesem die Noten- und Münzgesetzgebung. Am 1. Januar 1876 gemäß Bankgesetz vom 14. März 1875 wurde die Reichsbank durch Übernahme der Preußischen Bank als zentrale Notenbank mit Sitz in Berlin gegründet. Sie unterstand anfangs direkt dem Reichskanzler und hatte ein Direktorium, dessen Präsident vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernannt wurde.
Weimarer Republik 1918 bis 1933
Nach dem Autonomiegesetz vom 26. Mai 1922, das auf Druck der Alliierten zustande kam, hatte die oberste Bankleitung nicht mehr der Reichskanzler, sondern ausschließlich das Reichsbankdirektorium inne. Das Reich behielt nur die Aufsichtsbefugnis. Am 30. August 1924 wurde die Reichsbank eine von der Reichsregierung unabhängige Anstalt. Die Wahl des Reichsbankpräsidenten erfolgte durch den Generalrat. Die ausländischen Mitglieder durften keine Regierungsmitglieder oder Staatsbeamte sein, sondern waren anerkannte Finanzexperten. Der Reichspräsident hatte beim Reichsbankpräsidenten lediglich Bestätigungsrechte.
Nationalsozialismus 1933–1945
Ab Januar 1933 wurde der Generalrat abgeschafft, der Reichspräsident allein ernannte und entließ den Präsidenten sowie die Mitglieder des Direktoriums. Ab 10. Februar 1937, mit dem Gesetz zur Neureglung der verhältnisse der Reichsbank und der Deutschen Reichsbahn, unterstand die Reichsbank wieder der Reichsregierung.
Nach der Absetzung von Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht im Januar 1939 folgte die Neuordnung und Umbenennung in Deutsche Reichsbank, die nun direkt dem "Führer und Reichskanzler" unterstand, der damit selbst die Kredite an das Reich gewähren konnte.
Schachts Nachfolger, Reichsbankpräsident Walther Funk, mischte sich kaum ins Tagesgeschäft ein; die Zentralbank wurde praktisch von seinem Stellvertreter Emil Puhl geführt. Anfang 1945 wurden Gold und Devisen ausgelagert. Aus den Verstecken in Süddeutschland, Österreich und aus verschiedenen Reichsbankfilialen, wurden die Werte ins 'Federal Exchange Depository' in Frankfurt transportiert und 1946 bis 1996 von der Tripartite Gold Commission als Raubgold an die Ursprungsstaaten und an Flüchtlingsorganisationen zurückgegeben.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg hörte die Deutsche Reichsbank offiziell auf zu existieren. Gleichwohl gab es zahlreiche Kontinuitäten, sowohl in der Zeit von 1948 bis 1957 (BdL) als auch nach 1957 (Bundesbank). Die Bundesbank übernahm teilweise die Verbindlichkeiten der Reichsbank.
Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsbank
Verknüpfte Person/Körperschaft
Bücherei Verwaltung des Reichsbankdirektoriums (steht in Beziehung mit)