Eh 350: Vorlesungen über Strafrecht (als Manuskript gedruckt) (s.a.);G45II / 500 (unbekannt), Von Hand: Notiz; 'Die Lehre von der Entschädigung gehört nicht ins Straf- sondern ins Civilrecht.'.
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G45II / 500 (unbekannt), Von Hand: Notiz; 'Die Lehre von der Entschädigung gehört nicht ins Straf- sondern ins Civilrecht.'.

Provenienzhinweis

Identifier/Permalink:
Object 216352
Verknüpfte Person/Körperschaft
unbekannt (steht in Verbindung mit)
Verknüpfte Exemplare (1)
Eh 350: Vorlesungen über Strafrecht (als Manuskript gedruckt) (s.a.) (Hinweis kommt vor in)
Grundtyp
Von Hand
Interpretation
Notiz
Text
Die Lehre von der Entschädigung gehört nicht ins Straf- sondern ins Civilrecht.
Leserlichkeit
Interpretiert