• 9 C 10<9> : Gesetz über die Dienstbezüge der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (Volksschullehrer-Besoldungsgesetz - VBG ) vom 1. Mai 1928. Mit den Ausführungsbestimmungen der Zentralinstanzen, sowie allen weiteren die Volksschullehrerbesoldung, die Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge betr. Gesetzen, Verordnungen und Erlassen. Nach den amtlichen Materialien, der Rechtssprechung und den Erlassen der Zentralbehörden für den praktischen Gebrauch (Die früheren Auflagen behandelten die Lehrerbesoldungsgesetze von 1897 und 1909 und die Volksschullehrerdiensteinkommensgesetze von 1920-1924) (1928)
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9 C 10<9> : Gesetz über die Dienstbezüge der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (Volksschullehrer-Besoldungsgesetz - VBG ) vom 1. Mai 1928. Mit den Ausführungsbestimmungen der Zentralinstanzen, sowie allen weiteren die Volksschullehrerbesoldung, die Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge betr. Gesetzen, Verordnungen und Erlassen. Nach den amtlichen Materialien, der Rechtssprechung und den Erlassen der Zentralbehörden für den praktischen Gebrauch (Die früheren Auflagen behandelten die Lehrerbesoldungsgesetze von 1897 und 1909 und die Volksschullehrerdiensteinkommensgesetze von 1920-1924) (1928)
9 C 10<9> : Gesetz über die Dienstbezüge der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (Volksschullehrer-Besoldungsgesetz - VBG ) vom 1. Mai 1928. Mit den Ausführungsbestimmungen der Zentralinstanzen, sowie allen weiteren die Volksschullehrerbesoldung, die Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge betr. Gesetzen, Verordnungen und Erlassen. Nach den amtlichen Materialien, der Rechtssprechung und den Erlassen der Zentralbehörden für den praktischen Gebrauch (Die früheren Auflagen behandelten die Lehrerbesoldungsgesetze von 1897 und 1909 und die Volksschullehrerdiensteinkommensgesetze von 1920-1924) (1928)

9 C 10<9> : Gesetz über die Dienstbezüge der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (Volksschullehrer-Besoldungsgesetz - VBG ) vom 1. Mai 1928. Mit den Ausführungsbestimmungen der Zentralinstanzen, sowie allen weiteren die Volksschullehrerbesoldung, die Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge betr. Gesetzen, Verordnungen und Erlassen. Nach den amtlichen Materialien, der Rechtssprechung und den Erlassen der Zentralbehörden für den praktischen Gebrauch (Die früheren Auflagen behandelten die Lehrerbesoldungsgesetze von 1897 und 1909 und die Volksschullehrerdiensteinkommensgesetze von 1920-1924) (1928)

Exemplar

Identifier/Permalink:
Object 237384
Verknüpfte Person/Körperschaft
Ev. Konsistorium Mark Brandenburg (steht in Verbindung mit)
Verknüpfte Provenienzhinweise (1)
- (Ev. Konsistorium Mark Brandenburg), Stempel: Name, Ortsangabe, Emblem; 'Ev. Konsistorium Mark Brandenburg Bücherei'. (Hinweis kommt vor in)
Autor
Kurt von Rohrscheidt
Titel
Gesetz über die Dienstbezüge der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (Volksschullehrer-Besoldungsgesetz - VBG ) vom 1. Mai 1928. Mit den Ausführungsbestimmungen der Zentralinstanzen, sowie allen weiteren die Volksschullehrerbesoldung, die Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge betr. Gesetzen, Verordnungen und Erlassen. Nach den amtlichen Materialien, der Rechtssprechung und den Erlassen der Zentralbehörden für den praktischen Gebrauch (Die früheren Auflagen behandelten die Lehrerbesoldungsgesetze von 1897 und 1909 und die Volksschullehrerdiensteinkommensgesetze von 1920-1924)
Bandanzahl
1
Erscheinungsort 
Berlin
Jahr
1928
Verlag
Franz Dahlen
Auflage
9., umgearbeitete und vermehrte Auflage
Signatur
9 C 10<9>
Location
Standort;Freie Universität Berlin;Zentralbibliothek;[LEER]