Gesetz über die Dienstbezüge der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen (Volksschullehrer-Besoldungsgesetz - VBG ) vom 1. Mai 1928. Mit den Ausführungsbestimmungen der Zentralinstanzen, sowie allen weiteren die Volksschullehrerbesoldung, die Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge betr. Gesetzen, Verordnungen und Erlassen. Nach den amtlichen Materialien, der Rechtssprechung und den Erlassen der Zentralbehörden für den praktischen Gebrauch (Die früheren Auflagen behandelten die Lehrerbesoldungsgesetze von 1897 und 1909 und die Volksschullehrerdiensteinkommensgesetze von 1920-1924)