Bibliothek-Ordnung
(Verband der Bäcker Konditoren u. verw. Berufe) (Ortsverwaltung Berlin.)
1.
Die Bibliothek steht jedem Mitglied unentgeltlich zur Verfügung, doch darf es nicht länger als 6 Wochen mit seinen Beiträgen im Rückstand sein, sofern ihm nicht Stundung gewärt ist.
2.
Die Ausgabe und Rückgabe der Bücher erfolgt im Gewerkschaftshaus, Engel-Ufer 14, Zimmer 65 III, während der Bureaustunden. Als Legitimation ist das Verbandsbuch vorzulegen.
6.
Mitglieder, welche sich den obigen Bestimmungen nicht fügen, können von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
Was das Buch spricht?
Ich gehe als guter Freund des Menschen von Hand zu Hand; darum behandle mich gut, schone mich, schlage mich sorgfältig ein und behalte mich nicht länger, als du mich brauchst!