1. Herr Wilh. Sternenberg / 2. herr Aug. Levering / 3. Herr Dr. Potthoff / [...] / 11. Herr Rechtsanw. Ziegner [unterstrichen] / [...] §. 5. der Statuten: Der jährlichen Beitrag ist auf 3 Thlr. festgesetzt / §. 6. Die Bücher werden alle 14 Tage gewechselt. / §. 7. Jeden Mitglied muß Sorge tragen, daß der Bote die Bücher auffinden kann. Muß der Bote deshalb einen vergeblichen Gang machen, so erlegt das betreffende Mitglied 5 Sgr. Strafe zur Vereins-Kasse. - Wer ein Buch über eine Woche zu lange behält, verliert, beschädigt, oder beschmutzt, muß den Ladenpreis erlegen.