Lünen, den …
Herrn … .
Das Honorar für jede Privatstunde ist allgemein vom 1. April ab auf 1,50 M festgesetzt worden. Ich erlaube mir, Ihnen hiervon ergebenst Mitteilung zu machen. Die von mir in letzter Zeit angenommenen Schüler werden bereits zu diesem Preise unterrichtet. Daher werden Sie es völlig gerechtfertigt finden, wenn die Erhöhung für alle Schüler durchgeführt wird. Zugleich weise ich noch darauf hin, daß dieser Satz in den Landgemeinden unseres Kreises schon seit längerer Zeit besteht. Ergebenst ...