Das deutsche Beamtengesetz (DBG) vom 26. 1. 1937 mit den Änderungen durch das Gesetz vom 25. 3. 1939, der amtlichen Begründung, den Durchführungs-, Ausführungs- und Ergänzungsvorschriften unter besonderer Berücksichtigung des Kriegs-Beamtenrechts und der für die Ostmark, den Sudetengau, das Protektorat Böhmen und Mähren und die eingegliederten Ostgebiete ergangenen beamtenrechtlichen Sondervorschriften