Warnung! Der Empfänger dieses Buches hat sich sofort zu vergewissern, ob sich das Buch in unversehrtem Zustande befindet. Ist dasselbe beschmutzt, beschrieben, oder sonst wie beschädigt, so hat dies der Gefangene sofort dem Aufseher zu melden. Die Unterlassung der Meldung hat Bestrafung und Ersatz des Buches auf Kosten des Gefangenen zur Folge. Die Direktion des Landesgefängnisses.