Toggle navigation
Sprachauswahl
Sprachauswahl
English
Über uns
Suche
Blog
FAQ
Kontakt
[LEER]
Share
Download as PDF
- (Bezirksamt Neukölln), Etikett: Notiz; 'Wer ausgeliehene Bücher vorsätzlich beschädigt oder Randbemerkungen vornimmt, begeht Sachbeschädigung und kann lt. § 303 des St.G.B. verfolgt werden! Verwaltungsbücherei Neukölln'. (Prototyp)
Provenienzhinweis
Identifier/Permalink:
Object 323505
Verknüpfte Person/Körperschaft
Bezirksamt Neukölln
(Vermutete Verbindung)
Verknüpfte Provenienzhinweise (2)
- (Bezirksamt Neukölln), Stempel: Berufsangabe/Titel/Branche; 'Verwaltungsbücherei des Bezirksamtes Neukölln'. (Prototyp)
(kombiniert mit)
- (Bezirksamt Neukölln), Stempel: Berufsangabe/Titel/Branche; 'Stadt Berlin Bezirksamt Neukölln Verwaltungsbücherei'. (Prototyp)
(kombiniert mit)
Verknüpfte Exemplare (2)
(alt: 11 a 7) : Preußisches Polizeirecht Allgemeiner Teil. Ein Leitfaden für Verwaltungsbeamte. (1927)
(Hinweis kommt vor in)
(alt: 8 c 19) : Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 (1921)
(Hinweis kommt vor in)
Grundtyp
Etikett
Interpretation
Notiz
Text
Wer ausgeliehene Bücher vorsätzlich beschädigt oder Randbemerkungen vornimmt, begeht Sachbeschädigung und kann lt. § 303 des St.G.B. verfolgt werden! Verwaltungsbücherei Neukölln
Leserlichkeit
Vollständig