Bei Ueberschreitung der Leihfrist wird eine Verwaltungsgebühr von RM 0,50 für jede angefangene Woche erhoben, um welche die Leihfrist überschritten wird.
BERLIN, den ................... 193....
Name:............................ Wohnung:.......................
Loge:.............................
Dieser Zettel ist vom Entleiher deutlich auszufüllen.
2.1136